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Verweigern

Totalverweigerung

ist die Totalverweigerung möglich?

Weil niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden darf regelt das Kriegsdienstverweigerungsgesetz die Möglichkeiten, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern. Die Kriegsdienstverweigerung ist ein Grundrecht. Dennoch reicht die einfache Erklärung „Ich bin Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen“ nicht aus, denn der Staat behält sich eine Überprüfung der Gewissensentscheidung vor und verleiht dann sozusagen erst das im Grundgesetz garantierte Menschenrecht.

Je nach dem, zu welchem Zeitpunkt man den Kriegsdienstverweigerungsantrag stellt, ist zuständig für die weitere Bearbeitung entweder das Bundesamt für den Zivildienst oder der Ausschuss für Kriegsdienstverweigerung beim zuständigen Kreiswehrersatzamt, hier mit der Möglichkeit einer mündlichen Anhörung.

Auch ein Soldat kann noch einen KDV-Antrag stellen.

Anerkannte Kriegsdienstverweigerer können zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Das Gesetz, das den Ersatzdienst der Kriegsdienstverweigerer regelt, ist das Zivildienstgesetz

Andere Ersatzdienste als Ersatz für den Grundwehrdienst sind nicht nur der Zivildienst selbst, sondern auch andere Dienste, so z.B. Zivilschutz, Katastrophenschutz und der Entwicklungsdienst, wobei diese Aufzählung nicht vollständig ist.

Wer aber jeglichen Wehr- und Ersatzdienst ablehnt, wird als Totalverweigerer (siehe auch: vollverweigerer.de) bezeichnet.

Die Behörden unterscheiden zwischen Totalverweigerern, die schon Erfassung, Musterung und KDV-Verfahren und erst Recht jeden Wehr- oder Ersatzdienst ablehnen, und Doppelverweigerern, die als anerkannte Kriegsdienstverweigerer auch den Ersatzdienst aus Gewissensgründen ablehnen.


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stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung:

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Inhaltsverzeichnis:
Ausmustern
Einberufung
Tauglichkeitsgrade
Totalverweigerung
Vollverweigerer
Wehrdienst
Wehrdienstfähig
Wehrpflicht
Wehrrecht
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Kriegsdienstverweigerung